Freitag, 8. Juni 2007

Urteil zu Forenhaftung

Landgericht Berlin entscheidet bei Forenhaftung im Berufungsverfahren zu Gunsten des Forenbetreibers. Im Klartext heißt das ein Forenbetreiber muss Beleidigungen erst nach Kenntnisnahme löschen und ist nicht zur Abgabe von Unterlassungserklärungen verpflichtet. Mehr dazu im Blog des Betreibers.

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